Kontakt
Bauunternehmen Röh
Am Weinberg 38
14552 Michendorf
Homepage:www.bauunternehmen-roeh.de
Telefon:033204 61814
Fax:033204 61816

Energe­tische Sanie­rung - Vorteile & Förde­rungen

Bauunternehmen Röh aus Michendorf zeigt Ihnen, wie Sie mit einer ener­ge­tischen Sanie­rung teure Heiz­ener­gie ein­sparen und Ihre Heiz­kosten redu­zieren können.

Heizungsthermostate und Rohrzange

Mit einer ener­getischen Sanie­rung Ihres Alt­baus können Sie wert­volle Energie und damit Kosten ein­sparen. Gleich­zeitig werden durch die Senkung des Heiz­energie­verbrauchs die CO2-Emis­sionen reduziert und sowohl die Ressour­cen als auch die Um­welt ge­schont.


Sie benötigen einen Fachmann? Dann vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns!


Was ist eine ener­ge­tische Sanierung?

Wenn Sie Ihr Gebäude ener­ge­tisch sanie­ren möch­ten, wird die Gebäude­hülle nach neuesten Stan­dards gedämmt. Damit mini­mieren Sie im Winter Ihren Heiz­energie­ver­brauch und profi­tieren auch im Sommer durch einen erhöhten Hitze­schutz.

In Zeiten stei­gen­der Energie­preise, knapp werden­der Ressour­cen und immer wärmeren Jahres­zeiten sind das wichtige Argu­mente für die ener­ge­tische Sanie­rung. Oben­drein redu­zieren Sie dadurch auch den CO2-Ausstoß und leisten einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Klima­erwärmung.

Wann ist eine ener­getische Sanierung Pflicht?

Das Gebäude­energie­gesetz (GEG) schreibt vor, dass Käufer von Gebäu­den, die vor dem 01.02.2002 erbaut wurden, inner­halb von zwei Jahren nach dem Einzug zu Maß­nahmen der Wärme­dämmung und zum Heizungs­austausch ver­pflich­tet sind, wenn die Heizung bereits älter als 30 Jahre ist und es sich um einen Standard­kessel handelt. Bei Nieder­temperatur- und Brennwert­heizungen besteht die Moderni­sierungs­pflicht hingegen nicht.

Haus­eigen­tümer, die schon vor dem 01.02.2002 ihre Immo­bilie bewohnten, sind von der Pflicht zur energie­effizienten Sanie­rung befreit. Auch Gebäude, die erst nach dem Stich­tag erbaut wurden, sind von der Sanierungs­pflicht ausge­nommen, da davon ausge­gangen werden kann, dass sie bereits einen hohen Dämm­standard aufweisen.

Verpflich­tende Sanie­rungs­maß­nahmen nach GEG:

  • Wärme­dämmung des Daches oder der obersten Geschoss­decke bei unbe­wohnten Dach­geschossen
  • Dämmung von Heizungs- und Warm­wasser­leitungen bei ungedämmten Kellern
  • Aus­tausch der alten Heizungs­anlage
    (Bedingungen zuvor genannt)

Vorteile einer ener­ge­tischen Sanierung:

  • Heizkosten senken
  • Unabhängiger von steigenden Energie­preisen
  • Erhöhung des Wohn­komforts
  • Wertsteigerung des Gebäudes
  • Nutzung staatlicher Förderungen
  • CO2 einsparen und Klima schonen

In diesem Artikel:


Welche Maß­nahmen zählen zu einer ener­ge­tischen Sanierung?

Um Wärme­verluste zu senken und Energie zu sparen, sind folgende Maß­nahmen zu empfehlen:

  • Wärme­dämmung des Daches
  • Wärme­dämmung der obersten Geschoss­decke (bei nicht ausgebautem / nicht genutz­tem Dach­geschoss)
  • Wärme­dämmung der Außen­wände
  • Wärme­dämmung der Keller­decke (bei ungedämmtem Keller)
  • Wärmedämmung von Heizungs- und Warm­wasser­leitungen
  • Einbau neuer Fenster und Außen­türen
  • Erneue­rung oder Opti­mierung der Heizungs­anlage
  • Einbau einer kontrol­lierten Wohn­raum­lüftung mit Wärme­rück­gewinnung
  • Montage einer Photo­voltaik­anlage zur Erzeugung eigenen Stroms
  • Einbau oder Erneuerung des außen­liegenden Sonnen­schutzes, z. B. Außen­rollos, Markisen
  • Einbau digitaler Systeme, die den Energie­verbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen
Haus mit Gerüst

Fassaden­dämmung

Dach wird gedämmt

Dach­dämmung von außen

Dämmung von Dachschrägen

Dach­dämmung von innen

Dämmplatten unter Kellerdecke

Kellerdecken­dämmung


Energetische Sanie­rung in 5 Schritten

1. Beratung

Wir empfehlen Ihnen, eine umfassende und profes­sio­nelle Energie­beratung in Anspruch zu nehmen. So erhalten Sie einen Über­blick zum einen über Sanierungs­kosten und Wirt­schaft­lich­keit der Maß­nahmen und zum anderen über mögliche Förde­rungen und Zuschüsse.

2. Energie­effizienz-Experten hinzu­ziehen

Wenn Sie staat­liche Förderungen und Zuschüsse beantragen möchten, ist die Beauf­tragung eines Energie­effizienz-Experten Voraus­setzung. Dieser erstellt ein Sanierungs­konzept und über­nimmt die Bau­be­gleitung für Sie.

3. Finan­zierung planen und Förde­rung bean­tragen

Klären Sie die Finanzierungs­mög­lich­keiten mit Ihrer Bank ab. Hier wird Ihnen auch bei der Bean­tra­gung möglicher Förde­rungen geholfen. Für den Antrag benötigt Ihr Bank­berater die „Bestäti­gung zum Antrag“ (BzA), die Ihr Energie­effizienz-Experte (Energie­berater) vorab für Sie ausge­stellt hat. Bitte achten Sie darauf, dass die Antrag­stellung und Bewilli­gung vor dem Sanierungs­beginn erfolgen muss.

3 Personen im Gespräch

4. Sanierung durch­führen

Wenn die Förderung bewilligt und alle an der Sanie­rung beteiligten Unter­nehmen beauftragt wurden, können die Maß­nahmen gemäß Bau­ablauf­plan erfolgen.

5. Sanierung bestätigen lassen

Nach durch­ge­führter Sanie­rung lassen Sie sich diese von Ihrem Energie­effizienz-Experten bestätigen. Die „Bestäti­gung nach Durch­führung“ (BnD) händigen Sie Ihrem Bank­berater aus. Zuschüsse werden anschließend gutge­schrieben.


Lohnt sich eine ener­ge­tische Sanierung?

Das kommt ganz auf den energe­tischen Zustand Ihres Gebäudes an. Wenn das Dach und die Außen­wände nicht oder nur unzu­reichend gedämmt sind und Ihre Heizungs­anlage ihren Dienst bereits seit über 25 Jahren erle­digt, lohnt es sich lang­fristig auf jeden Fall, in eine energie­effiziente Sanierung zu investieren.

Denn neben der Senkung Ihrer Heiz­kosten (bis zu 60 % je nach Zustand des Gebäudes) profi­tieren Sie von einem besseren Wohn­komfort und einem höheren Wieder­verkaufs­wert Ihres Gebäudes.

Mann mit fragendem Blick

Wie viel kostet eine ener­ge­tische Sanierung?

Um diese Frage zufrieden­stellend beant­worten zu können, muss der Umfang der Sanierungs­maß­nahmen genau abge­steckt werden.

Darüber hinaus spielt selbst­verständ­lich auch die Größe des Gebäudes eine ent­schei­dende Rolle, um z. B. die Menge des erforder­lichen Dämm­materials errechnen zu können. Auch das Ent­fernen und die mög­licher­weise notwendige Entsor­gung alter Materialien, wie z. B. eine alte, nicht mehr zeit­ge­mäße Däm­mung fließen in die Kosten­kalku­lation ein.

Verein­baren Sie ein­fach einen Termin mit uns! Wir beraten Sie gern und erstellen Ihnen ein indivi­du­elles Angebot.

Sparschwein

Werden ener­ge­tische Sanie­rungen finanziell gefördert?

Ihr Engage­ment zur Redu­zierung des CO2-Ausstoßes wird durch verschiedene Förder­programme unterstützt.

Die Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW) sowie das Bundes­amt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) stellen verschiedene Förder­programme zur Verfü­gung. Dort können zins­günstige Darlehen und Zuschüsse zur finanziellen Unter­stützung von energe­tischen Sanierungs­maßnahmen bean­tragt werden. Darüber hinaus bieten häufig auch die Bundes­länder und Kommunen Finan­zierungs­hilfen an.


Wir können Ihnen bei Ihrem Bau­vor­haben weiter­helfen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems Building GmbH & Co. KG